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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 (AGB)

 

  1. Die Hundeschule wird den Hundehalter bei der Erziehung und Ausbildung seines Hundes anleiten und betreuen. Der Hundehalter hat sich über das Trainingsangebot, Dauer und Inhalte des jeweiligen Kurses und die Preise auf dieser Website informiert.
  2. Das in der Preisliste veröffentlichte Honorar ist zu Kursbeginn im vollen Betrag bar zu entrichten oder zu überweisen.
  3. Terminvereinbarungen mündlich, schriftlich per WhatsApp, Email oder SMS sowie durch Eintragung in eine Teilnehmerliste (Doodle / Xoyondo), gelten als verbindliche Anmeldung
  4. Bei offenen Kursen (Welpengruppe, Grundkurs, Aufbaukurs 1 Aufbaukurs 2, Apportieren) ist eine Änderung  bis 48 Stunden vor jedem einzelnen Trainingstermin möglich. In diesem Fall kann sich der Hundehalter einfach für einen späteren Termin eintragen und somit weiterhin die gesamte Anzahl der vereinbarten Termine wahrnehmen. Bei späteren Stornierungen (kürzer als 48h) besteht darauf grundsätzlich kein Anspruch, jedoch liegt es im Ermessen der Hundeschule ein Nachholen dieser Termine zu ermöglichen, sofern Kapazität vorhanden ist. Eine Stornierung des gesamten Kurses ist nur bis eine Woche vor dem ersten vereinbarten Termin möglich.
  5. Bei geschlossenen Kursen (Clickertraining, Abruftraining, Leinenführigkeit usw.) ist eine Stornierung des gesamten Kurses bis zwei Wochen vor dem ersten Kurstermin möglich. Diese Kurse werden als Einheit angeboten, einzelne Termine können nach Kursbeginn nicht mehr storniert werden.
  6. Das Hundetraining findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. 
  7. Wird durch die Hundeschule entschieden, dass ein Trainingstermin wegen extremer Wettersituationen oder anderen Gründen ausfällt, wird
  8.  bei offenen Kursen die ausgefallene Stunde nachgeholt, indem der Hundehalter sich einfach für einen weiteren Termin einträgt.
  9.  bei geschlossenen Gruppenkursen und Einzelstunden eine Nachholung der ausgefallenen Stunden vereinbart oder zeitanteilig die Erstattung der bezahlten Beträge durchgeführt.
  10. Die Hundeschule ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei nicht im Voraus angezeigten aggressiven und andere gefährdenden Verhaltensweisen des Hundes oder der groben Verletzung elementarer Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten durch seinen Halter. Bereits gezahlte Beträge sind in diesem Falle zeitanteilig zurückzuerstatten.
  11. Verringert sich die Anzahl der Teilnehmer bei Gruppenkursen auf 3 oder weniger, liegt es im Ermessen der Hundeschule die Trainingseinheit um ein Viertel der geplanten Dauer zu verkürzen oder abzusagen. 
  12. Der Hundehalter bestätigt, dass bei seinem Hund alle notwendigen Impfungen durchgeführt wurden.
  13. Versicherungspflicht: Der Hundehalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
  14. Haftungsausschluss: Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei; so u.a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.
  15. Die Teilnahme am Training der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko des Hundehalters. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  16. Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Hundeschule rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.
  17. Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde und läufige Hündinnen grundsätzlich nicht am Training teilnehmen sollen. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund/eine läufige Hündin zum Training mitbringen, haftet die Hundeschule nicht für etwaige Folgen. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.

 

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